Wer braucht Betreuung?
Im Leben eines jeden Menschen kann es zu Notlagen kommen, die Hilfe erforderlich machen, z. B. bei körperlicher oder seelischer Erkrankung. Rechtliche Betreuung bedeutet, dass jeder mündige, volljährige Bürger grundsätzlich weiterhin seine Interessen selbst vertritt. Der Betreuer bietet Unterstützung in den Bereichen, die der Betroffene nicht allein regeln kann z.B.:
Wir stellen uns vor
Wir sind ein Team aus Dipl. Sozialarbeitern, Dipl. Sozialpädagogen und Verwaltungskräften mit langjähriger Erfahrung bei der Vermittlung und Führung von rechtlichen Betreuungen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wie bekommt man eine Betreuung?
Das Amtsgericht richtet die Betreuung ein, bestellt und überprüft den Betreuer.
Die Anregung dazu kann durch den Betroffenen selbst, ihm nahe stehende Personen bzw. von Institutionen wie Krankenhäusern, Ärzten, Pflegediensten etc. erfolgen.
Das Amtsgericht entscheidet über Umfang und Dauer der Betreuung, abhängig von der jeweiligen Lebenssituation.
Spätestens alle sieben Jahre wird die Notwendigkeit der Betreuung überprüft. Eine vorherige Auflösung der Betreuung ist möglich, da eine Betreuung nur solange wie nötig geführt wird.
Die Kosten für die Betreuung werden je nach Einkommen oder Vermögen vom Betreuten oder von der Landeskasse getragen.
Rund um die Betreuung
bieten wir außerdem an:
Adresse und Kontakt:
SKFM-Wattenscheid e.V.
Stresemannstraße 11-13
44866 Bochum
Telefon: ( 02327 ) 94 54 24